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Telearbeitsgesetz – Homeoffice wird ab 2025 zu Telearbeit

Durch das Telearbeitsgesetz wird das Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet. Dadurch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer „Arbeiten von überall“ vereinbaren.  Im EStG wird der materielle Anwendungsbereich erweitert, indem auf den geänderten § 2h AVRAG verwiesen wird. Mit der Ausweitung von Homeoffice auf Telearbeit, ist es nicht mehr erforderlich,

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