Verlängerung der abgaben- und steuerfreien Mitarbeiterprämie auch 2024 möglich

15/04/2024

Verlängerung der abgaben- und steuerfreien Mitarbeiterprämie auch 2024 möglich

Bis zu 3.000 Euro Prämie möglich; sollen an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden Die Maßnahme wurde in den Jahren 2022 und 2023 als Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen eingeführt und hat sich als wirksames Instrument zur Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zur Förderung einer fairen Entlohnung erwiesen. Die Verlängerung der Maßnahme ist an eine klare Einbindung in die Lohnverhandlungen der Sozialpartner gebunden. „Mit Blick auf die laufenden Lohnverhandlungen erneuere ich das Angebot, auch im Jahr 2024 die steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Mitarbeiterprämien zu ermöglichen. Die Verlängerung der Maßnahme ist an eine klare Einbindung in die Lohnverhandlungen der Sozialpartner gebunden. „Mit Blick auf die laufenden Lohnverhandlungen erneuere ich das Angebot, auch im Jahr 2024 die steuer- und abgabenfreie Auszahlung von Mitarbeiterprämien zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass dieser Wunsch von den Sozialpartnern geäußert wird. Wir bleiben unserem Bekenntnis zu den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern treu und setzen Maßnahmen, die sowohl die Wirtschaft stärken als auch jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger unterstützen“, so Finanzminister Magnus Brunner. Die Prämie kann bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr betragen und soll mit wichtigen Neuerungen für das Jahr 2024 fortgesetzt werden. Anders als in den Vorjahren soll die Prämie zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gekoppelt werden, was eine enge Verzahnung mit kollektivvertraglichen Regelungen oder ähnlichen Vereinbarungen voraussetzt. Die Einführung der Teuerungszulage ist eine Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine direkte finanzielle Entlastung. Die Prämie gilt als wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Stützung der Wirtschaft. Im Jahr 2022 wurde sie bereits an rund 1,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbezahlt.

Quelle: Bundesministerium Finanzen

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