“Dienstvertrag - wichtig für Ihre Mitarbeiter. Unverzichtbar für Ihre rechtliche Sicherheit”
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass Anmeldungen neuer Dienstnehmer ab sofort ausschließlich nach Vorlage des unterzeichneten Dienstvertrages durchgeführt werden können.
Ebenso werden Abmeldungen von Dienstnehmern nur mehr nach Vorlage einer schriftlichen Auflösung oder Kündigung des Dienstverhältnisses entgegengenommen und bearbeitet.
Diese Vorgehensweise dient
- der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten,
- einer korrekten und vollständigen Personalverrechnung,
- sowie der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation gemäß arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


