SV-Anmeldung 2026: Neue Meldepflichten und Änderungen

10/11/2025

SV-Anmeldung 2026: Neue Meldepflichten und Änderungen

Wichtige Änderungen bei SV-Anmeldungen ab 1. Jänner 2026

Neue Meldepflichten

Ab 1. Jänner 2026 müssen Arbeitgeber:innen bei jeder SV-Anmeldung zusätzlich die vereinbarte Arbeitszeit angeben. Das sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
 

Hintergrund der Maßnahme

Die neue Pflicht soll eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Einkommen und Arbeitszeit schaffen. So kann die ÖGK Unstimmigkeiten schneller erkennen und Prüfungen effizienter durchführen.
 

Geänderte Antrittsvoraussetzungen

  • Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze wird ausgesetzt.
  • Für Korridorpensionen gelten künftig strengere Zugangsregelungen.

 

Überarbeitete SV-Meldungen

Arbeitgeber:innen müssen den Beschäftigten künftig eine Abschrift der SV-Anmeldung aushändigen. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht Arbeitnehmer:innen, ihre gemeldeten Arbeitszeiten selbst zu prüfen und Unstimmigkeiten frühzeitig zu klären.

Weitere Blogeinträge

PeVe Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.