Wichtige Änderungen bei SV-Anmeldungen ab 1. Jänner 2026
Neue Meldepflichten
Ab 1. Jänner 2026 müssen Arbeitgeber:innen bei jeder SV-Anmeldung zusätzlich die vereinbarte Arbeitszeit angeben. Das sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Prüfungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Hintergrund der Maßnahme
Die neue Pflicht soll eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Einkommen und Arbeitszeit schaffen. So kann die ÖGK Unstimmigkeiten schneller erkennen und Prüfungen effizienter durchführen.
Geänderte Antrittsvoraussetzungen
- Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze wird ausgesetzt.
- Für Korridorpensionen gelten künftig strengere Zugangsregelungen.
Überarbeitete SV-Meldungen
Arbeitgeber:innen müssen den Beschäftigten künftig eine Abschrift der SV-Anmeldung aushändigen. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht Arbeitnehmer:innen, ihre gemeldeten Arbeitszeiten selbst zu prüfen und Unstimmigkeiten frühzeitig zu klären.


