Rückkehr zur klassischen Steuerbefreiung
Update
17.12.2025
- Ab 01.01.2026 endet die befristete Erhöhung der steuerfreien Überstundenzuschläge. Die alte Regelung für bis zu 18 Überstunden und maximal 200 €/Monat entfällt und wird durch einen reduzierten Freibetrag ersetzt.
- Die neue, reguläre Regelung aus §68 Abs.2 EStG gilt wieder:
Max. 10 Überstunden pro Monat50 % Zuschlag, jedoch steuerfrei nur bis zu 120€ monatlich
Update 21.01.2026
Steuerbefreiung nun auch im Nationalrat abgesegnet.
Damit hoffen wir das dieser Beschluss nicht wieder überarbeitet wird. Wir halten Sie auf dem laufenden.
- Die neue, reguläre Regelung aus §68 Abs.2 EStG gilt wieder:
- Max. 15 Überstunden pro Monat
- 50 % Zuschlag, jedoch steuerfrei bis zu 170€ monatlich
Gesetzliche Grundlage im EStG
- Nach §68 Abs.2 EStG sind die
Zuschläge auf die ersten 10 ÜberstundenZuschläge auf die ersten 15 Überstunden im monatlichen Umfang vonbis zu 120€ steuerfreibis zu 170€ steuerfrei.
- Übersteigt der Zuschlag diese Grenze, ist der überschüssige Teil voll steuerpflichtig.
Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen
- Lesitungseinbußen: Wer im Jahr 2026 mehr als
10 Überstunden15 Überstunden pro Monat leitet, erhält für die darüber hinausgehenden Stunden keine steuerfrei Komponenten – im Vergleich zu 2024/25 bedeutet dies weniger Netto durch höhere Steuerlast.
- Roll-out-Effekt: Arbeitnehmer:innen müssen damit rechnen, dass die Differenz zur temporären Regelung aus 2024/25 höhere Abzüge bedeutet- effektiv kostet Mehrarbeit mehr.
Ausblick auf Mitarbeitergespräche
- Arbeiter:innen, die Überschreitungen erwarten, sollten im Rahmen von Personalgesprächen informiert werden, dass ab 2026 nur noch
10 steuerfreie Stunden15 steuerfreie Stunden je Monat möglich sind.
- Für Lohnverrechner:innen und Führungskräfte empfiehlt sich eine frühzeitige Kommunikation. Änderungen klar darlegen und entsprechende Anpassung der Entgeltabrechnung umsetzen.
Fazit - Jetzt handeln !
- Frühzeitig informieren
- Arbeitszeitmodelle prüfen
- Steuerliche Nachteile vermeiden


