Ab 2026 weniger steuerfreie Überstunden – alle Details im Überblick

16/12/2025

Ab 2026 weniger steuerfreie Überstunden – alle Details im Überblick

Überstunden

Rückkehr zur klassischen Steuerbefreiung

Update

17.12.2025

  • Ab 01.01.2026 endet die befristete Erhöhung der steuerfreien Überstundenzuschläge. Die alte Regelung für bis zu 18 Überstunden und maximal 200 €/Monat entfällt und wird durch einen reduzierten Freibetrag ersetzt.

 

  • Die neue, reguläre Regelung aus §68 Abs.2 EStG gilt wieder:
    • Max. 10 Überstunden pro Monat
    • 50 % Zuschlag, jedoch steuerfrei nur bis zu 120€ monatlich

 

Update 21.01.2026

Steuerbefreiung nun auch im Nationalrat abgesegnet.

Damit hoffen wir das dieser Beschluss nicht wieder überarbeitet wird. Wir halten Sie auf dem laufenden.

  • Die neue, reguläre Regelung aus §68 Abs.2 EStG gilt wieder:
    • Max. 15 Überstunden pro Monat
    • 50 % Zuschlag, jedoch steuerfrei bis zu 170€ monatlich


Gesetzliche Grundlage im EStG

  • Nach §68 Abs.2 EStG sind die Zuschläge auf die ersten 10 Überstunden Zuschläge auf die ersten 15 Überstunden im monatlichen Umfang von bis zu 120€ steuerfrei bis zu 170€ steuerfrei.
  • Übersteigt der Zuschlag diese Grenze, ist der überschüssige Teil voll steuerpflichtig.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen

  • Lesitungseinbußen: Wer im Jahr 2026 mehr als 10 Überstunden 15 Überstunden pro Monat leitet, erhält für die darüber hinausgehenden Stunden keine steuerfrei Komponenten – im Vergleich zu 2024/25 bedeutet dies weniger Netto durch höhere Steuerlast.
  • Roll-out-Effekt: Arbeitnehmer:innen müssen damit rechnen, dass die Differenz zur temporären Regelung aus 2024/25 höhere Abzüge bedeutet- effektiv kostet Mehrarbeit mehr.

Ausblick auf Mitarbeitergespräche

  • Arbeiter:innen, die Überschreitungen erwarten, sollten im Rahmen von Personalgesprächen informiert werden, dass ab 2026 nur noch 10 steuerfreie Stunden 15 steuerfreie Stunden je Monat möglich sind.

 

  • Für Lohnverrechner:innen und Führungskräfte empfiehlt sich eine frühzeitige Kommunikation. Änderungen klar darlegen und entsprechende Anpassung der Entgeltabrechnung umsetzen.

 

Fazit - Jetzt handeln !

  • Frühzeitig informieren
  • Arbeitszeitmodelle prüfen
  • Steuerliche Nachteile vermeiden

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